Wann wird das Studienfach studiert? Im 2. Studienjahr, 2. Semester
Kurze Beschreibung der aktuellen Konjunktur und des von diesem Studienfach erbrachten Mehrwertes: Gegenstand des Studienfaches „Europäisches Unionsrecht“ sind zum einen die Grundlagen des Europäischen Organisationsrechts sowie die Beziehungen des europäischen zum rumanischen Recht und zum Völkerrecht. Schwerpunktmäßig werden die Grundfreiheiten des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) behandelt und ihre Bedeutung für grenzüberschreitende wirtschaftliche Aktivitäten von Unternehmen herausgestellt. Ein weiterer Themenbereich ist das europäische Wettbewerbsrecht.
Hauptziele dieser Lehrveranstaltung: Das Studienfach „Europäisches Unionsrecht“ eröffnet den Studierenden die Möglichkeit, vertiefte Kenntnisse im europäischen Recht zu erwerben. Studierenden wird ein grundlegendes Verständnis für den rechtlichen Rahmen des Binnenmarktes und die wirtschaftlich relevantesten Zweige des Europarechts vermittelt. Hierzu zählen das Wettbewerbsrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeits- und Sozialrecht, das Kapitalmarkt- und das Steuerrecht. Besonderes Augenmerk wird auch auf die ökonomischen Aspekte des Integrationsprozesses gelegt.
Themen, die angegangen werden, Unterrichts- und Arbeitsmethoden:
Im Rahmen dieser Veranstaltung werden die folgenden Grundbegriffe des Gemeinschaftsrechts angesprochen:
- Rechtsquellen des Gemeinschaftsrechts: Geschichte der Entstehung der Europäischen Union; EU-Verträge; Europäische Institutionen;
- Wirtschaftsintegration
- Die Grundfreiheiten
- Die wirtschaftsbezogenen Grundrechte
- Europäisches Wettbewerbsrecht
- Die Wirtschafts- und Währungsunion
- Der Rechtsschutz im europäischen Wirtschaftsrecht
Die Lehrmethoden sind interaktiv und die Studierenden lernen anhand verschiedener praktischer Beispiele und Übungen, Debatten, Fallstudien und realer Geschäftssimulationen