Wann wird das Studienfach studiert? Im 2. Studienjahr, 1. Semester
Kurze Beschreibung der aktuellen Konjunktur und des von diesem Studienfach erbrachten Mehrwertes:
Viele unserer Alltagsentscheidungen haben mit Wirtschaft und Jura zu tun. Wir kaufen Waren und Dienstleistungen. Wir unterschreiben Verträge. Wenn wir Arbeitnehmer sind, haben wir im Unternehmen Mitbestimmungsrechte oder können uns auf Arbeitsschutzrechte verlassen. Als Unternehmer entscheiden wir uns für eine bestimmte Rechtsform unseres Unternehmens, oder wir können unsere Innovationen patentieren und diese damit rechtlich schützen lassen.
Allein diese wenigen Beispiele zeigen: Wirtschaftliches Handeln braucht ein stabiles Rechtssystem, auf das sich alle Beteiligten verlassen und im Zweifelsfall berufen können. Das Rechtssystem unserer Sozialen Marktwirtschaft bildet quasi den Rahmen, in dem sich wirtschaftliches Geschehen entfalten kann – zum Nutzen der Gesellschaft.
Sowohl in Unternehmen tätige Wirtschaftspraktiker*innen, als auch selbstständige Unternehmer*innen müssen in ihrer täglichen Praxis vielfältige rechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigen, um juristisch relevante Entscheidungen treffen zu können.
Das Studium dieses Studienfaches bietet die Möglichkeit, juristisches Know-how zu erlernen und mit diesen Kompetenzen und Kenntnissen mögliche rechtliche Chancen und Gefahren im unternehmerischen Alltag erkennen zu können.
Hauptziele dieser Lehrveranstaltung: Wirtschaftsrecht bietet eine Kombination von betriebswirtschaftlichen und juristischen Lehrveranstaltungen. Studierende werden dadurch in die Lage versetzt, in der Praxis nicht nur wirtschaftliche, sondern auch rechtliche Aspekte von Problemen zu erkennen und diese erfolgreich zu lösen.
Hauptziele:
- Erwerb von wirtschaftsjuristischem Sachverstand
- Erwerb von betriebswirtschaftlichem Know-how und Führungskompetenz
Themen, die angegangen werden, Unterrichts- und Arbeitsmethoden:
- Einführung in das Recht (Privatrecht und öffentliches Recht, materielles und formelles Recht, internationales Recht, europäisches Recht),
- Begriff „Rechtsgeschäft“, Formen von Rechtsgeschäften – Vertrag als eine grundlegende Form des Rechtsgeschäfts: Vertragsabschluss, Vertragsmängel, Leistungspflichten – Verträge des täglichen Lebens
- Privatrecht: Willenserklärungen: Bestandteile/ gesetzliche Formvorschriften/ äußere Gestalt/ Wirksamwerden/ Beseitigung der Wirkung – Rechtsgeschäfte: Arten/Erfordernisse für die Gültigkeit/ Nichtigkeit/ Anfechtungsgründe – Vertragsfreiheit: Rechtsgrundlagen/ Beschränkungen/ Allgemeine Geschäftsbedingungen – sonstige Rechtshandlungen: Realakte/ rechtsgeschäftsähnliche
- Grundlagen des Vertragsrechts (öffentliches Recht, privates Recht) – Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit – Rechtsobjekt, Rechtssubjekt (Sachen und Rechte; natürliche und juristische Personen) – allgemeine Form von schriftlichen Verträgen – Haftung und Schadensersatz Rechtsgeschäfte – Formen von Rechtsgeschäften (schriftlich, mündlich) – allgemeine Geschäftsbedingungen – der Kaufvertrag – der Kreditvertrag – der Mietvertrag – der Berufsausbildungsvertrag − der Arbeitsvertrag – Gründe für die Nichtigkeit von Verträgen – Gründe für die Anfechtbarkeit von Verträgen
- Handels- und Gesellschaftsrecht: Rechtsformen der Unternehmung (Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften; Notleidende Unternehmen (Insolvenzgründe, Grundzüge der Insolvenzordnung)
Im Laufe des Semesters werden erfahrene Gastredner aus unterschiedlichen Unternehmen ihre Erfahrungen und ihr Fachwissen mit den Studierenden teilen. Die Lehrmethoden sind interaktiv und die Studierenden lernen anhand verschiedener praktischer Beispiele und Übungen, Debatten, Fallstudien und realer Geschäftssimulationen. Ein Besuch in einem Partnerunternehmen wird auch organisiert.